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Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht hat in den letzten Jahren eine weitgehend spezialisierte Entwicklung genommen. Durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufvertraglichen Mängelhaftung wurde das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch reformiert. Dies gilt für Verträge ab dem 01.01.2018.

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Auftraggeber oder Auftragnehmer außergerichtlich und gerichtlich, sowohl bei einem Vertrag über einen kompletten Neubau (incl. Architektenvertrag) als auch bei Verträgen über einzelne handwerkliche Leistungen (Neubau und Bestand).

Die Tätigkeit umfasst u.a.

  • Vertragsgestaltung
  • baubegleitende Beratung
  • Abrechnung
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Beweissicherung
  • Forderungseinzug
  • Forderungsabwehr


Hierneben befasst wir uns auch mit den Ansprüchen im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Baugenehmigungsverfahren.

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