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Wir beraten zum Thema ...

Arbeitsrecht

Im Arbeitsleben kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen, die rechtlichen Beistand erforderlich machen. Es gibt eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe anwaltlicher Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss. Ein besonderer Schwerpunkt des arbeitsrechtlichen Mandats liegt daher in der Beratung, wenn es um Begründung, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen geht.

Praktikable Lösungen anzustreben ist für den Arbeitnehmer nicht selten der bessere Weg als eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, da ihm so neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden. Aus Arbeitgebersicht besteht häufig das Interesse, Schwierigkeiten mit einem Mitarbeiter durch arbeitsrechtliche Maßnahmen zu lösen. Gerade für langjährige Mitarbeiter stellt dies aber häufig ein Problem dar.

Wir beraten und vertreten ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen in allen Fragen des Individualarbeitsrechtes:

  • Gestaltung und Überprüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von betrieblichen Vereinbarungen, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit
  • Überprüfung von Abmahnung, ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten
  • Gestaltung und Überprüfung von Aufhebungsverträgen
  • Überprüfung von qualifizierten Zeugnissen
  • Durchsetzung von Zahlungs- und Abfindungsansprüchen
  • Abgeltung von Urlaubsansprüchen

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