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Erbrecht
Sie möchten doch wohl die Sicherheit haben, dass nach Ihrem Tode das, was noch übrig geblieben ist, den von Ihnen gewünschten Erben zukommt.
Darum ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Regeln in einem solchen Fall gelten. Wie kann durch Testament oder Erbvertrag erreicht werden, dass die Erbschaft in die richtigen Hände gerät? Welche Aufteilung sieht das Gesetz vor, wenn keine besonderen Vorkehrungen getroffen worden sind? Auch herrscht vielfach Unkenntnis darüber, was vor der Annahme einer Erbschaft beachtet werden sollte.
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehungen gestört, und Freundschaften sind daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und das Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen.
Haben Sie Ihren letzten Willen nicht in einem Testament oder in einem Erbvertrag festgehalten, wird Ihr Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Ihren Verwandten und dem Ehegatten verteilt. Aber entspricht dies auch voll und ganz Ihren eigenen Wünschen?
Wollen Sie unliebsame Überraschungen ausschließen, sollten Sie ein Testament machen. Wie macht man das und was ist bei einem Erbfall zu beachten?
Gerne helfen wir Ihnen, diese Fragen zu klären!
Wollen Sie das nicht, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass die bedacht sein sollen, die einem am nächsten stehen, nämlich Ehegatte und Kinder. Sind diese nicht vorhanden, erben Eltern und Geschwister. Falls es solche ebenfalls nicht gibt, erben entferntere Verwandte.
Die Schwierigkeiten fangen schon bei der äußeren Form und der inhaltlichen Gestaltung eines handschriftlichen Testaments an. Sie möchten aber gerade Ihre Vermögensangelegenheiten für die Nachkommen regeln und nicht einen Streit heraufbeschwören.
Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich!
Können Sie ein Testament ändern?
Natürlich geht das. Aber auch hier können Fehler und Zweideutigkeiten durch anwaltliche Hilfe sicher vermieden werden.
Können Sie ein gemeinschaftliches Testament verfassen?
Ehegatten können dies tun. Auch hier gilt es, Formfragen zu beachten.
Was müssen Sie in einem Testament festhalten?
Das kommt ganz auf Ihre persönlichen Verhältnisse an. Sie müssen entscheiden, wen Sie als Erben bestimmen, wem Sie Vermächtnisse und Auflagen geben möchten und welche sonstigen Anordnungen Sie treffen wollen. Vermeiden Sie auch hierbei Fehler oder Zweideutigkeiten durch eine fundierte Beratung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hierbei hilfreich zur Seite, damit Sie mit der erforderlichen Rechtssicherheit den letzten Willen klar und eindeutig formulieren!