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FAMILIENRECHT
Die Trennung von Paaren gehört zwischenzeitlich zur gesellschaftlichen Realität. Für die eigene Zukunft und vor allen Dingen für die Zukunft gemeinsamer Kinder ist es wichtig, dass die Trennung durch gegenseitige Akzeptanz und Respekt voreinander geprägt ist. Es sollte daher das Anliegen aller Paare sein, sich und den Kindern die Situation der Trennung zu erleichtern und nicht etwa zu erschweren, um gütliche Einigungen, Lösungen und Absprachen zu erzielen!
Bedenken Sie, dass auch nach der Scheidung durch die gemeinsamen Kinder eine dauerhafte Verbindung zwischen den Eltern besteht. So geht es dabei nicht um die Frage: „Wer kriegt die Kinder?“ sondern darum: „Wie behalten die Kinder Mama und Papa?“ Sorgerecht und Umgangsrecht sind in erster Linie Rechte der Kinder, nicht der Eltern!
Besonders häufig wiederkehrende Gegenstände unserer anwaltlichen Beratungs- und Vertretungspraxis sind:
Trennungsphase: Aushandeln, Entwerfen und Prüfen von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen ...
Gemeinsame Kinder (Umgang, Sorgerecht, Unterhalt): Hilfestellungen und Verhandlungen mit dem Ziel der einverständlichen Regelung von Umgangsfragen; gerichtlicher Rechtsschutz bei verweigertem Umgang; Geltendmachung und Prüfung von Kindesunterhalt, Abwehr ungerechtfertigten Kindesunterhalts; Verfassung von Unterhaltsvereinbarungen ...
Ehewohnung und Hausrat: Hilfestellungen und Verhandlungen mit dem Ziel einvernehmlicher Regelungen zu Ehewohnung und Hausrat; gerichtlicher Rechtsschutz ...
Scheidung und Folgesachen: Beratung zu den Scheidungsvoraussetzungen; Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren und hiermit verbundenen Scheidungsfolgesachen, insbesondere Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich ...
Auswirkungen von Trennung und Scheidung: allgemeine Finanzen, getrennte Konten, Regelung der gemeinsamen Schulden und Guthaben, Inanspruchnahme staatlicher Hilfen wie z. B. Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Prozesskostenhilfe, Sozialhilfe; Versicherungen, Änderung der Hausratversicherung, Haftpflicht, Unfallversicherung, Lebensversicherung ...
Erbrecht, da sich durch Scheidung die Erbfolge ändern kann, Erforderlichkeit neuer Regelungen ...
Aber auch weitere Bereiche des Familienrechts z. B. das Kindschaftsrecht oder das Betreuungsrecht mit den Aspekten der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung gehören zur alltäglichen Beratung und Vertretung.