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Wichtige Hinweise
- Vor dem ersten Termin:
Sollten Sie eine Klage, einen Prozesskostenhilfeantrag, ein Aufforderungsschreiben eines Rechtsanwaltes, einen behördlichen Bescheid, usw. erhalten, prüfen Sie bitte sorgsam, ob Fristen eingehalten werden müssen, denn fast immer hat die Fristüberschreitung Konsequenzen. - Besprechungstermin vereinbaren:
Wenn Sie mit uns einen Besprechungstermin vereinbaren, geben Sie uns bitte einen Hinweis, falls Sie meinen, dass Fristen eingehalten werden müssen. Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte alle erforderlichen Schriftstücke und die bis dato geführte Korrespondenz mit. - Beratungshilfe beantragen:
Wenn für Sie Beratungshilfe in Betracht kommt, können Sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellen lassen, den Sie bitte zum ersten Besprechungstermin mitbringen. - Prozesskostenhilfe beantragen:
Wenn wir für Sie Prozesskostenhilfe beantragen müssen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Nachweis über die aktuellen Einkünfte
- Kopie des Mietvertrages und Nachweis über die Zahlung der Miete
- Nachweise über sonstige regelmäßige Verbindlichkeiten - Rechtsschutzversicherung:
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte eine Kopie des Versicherungsscheines oder Ihrer letzten Beitragsmitteilung mit. - Kosten:
Wir berechnen unsere Tätigkeit grundsätzlich nach den gesetzlich festgelegten Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die sich an der Höhe des Streitwerts orientieren oder einen Gebührenrahmen vorsehen.
Es ist auch möglich nur eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, in der wir mit Ihnen Ihre rechtliche Situation erörtern und Sie über Ihre Ansprüche aufklären. Die Kosten dieser Beratung betragen für Verbraucher max. 190,00 EUR zzgl. MwSt. und Auslagen. Sollte nach dieser Beratung eine weitere Tätigkeit in derselben Sache folgen, werden die gezahlten Beratungsgebühren für die Erstberatung auf die nachfolgende Tätigkeit angerechnet.
Bei Bedarf schließen wir eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten. - Zustandekommen eines Vertrages mit unserer Kanzlei:
Durch die Übermittlung einer E-Mail oder Nutzung des Kontaktformulars wird ein Mandatsverhältnis nicht begründet; insbesondere wird kein Online-Dienstvertrag geschlossen. Zum Zustandekommen bedarf es vielmehr einer ausdrücklichen Beauftragung und einer Mandatsannahme unserer Kanzlei.