Wir beraten zum Thema ...
Insolvenzrecht
Bei drohender Insolvenz ist es wichtig, rechtzeitig fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um drohende Schäden zu vermeiden oder zumindest gering zu halten.
Nicht selten können zielorientierte Verhandlungen mit Gläubigern, Banken, Behörden, den Finanzbehörden und anderen Beteiligten ein gerichtliches Insolvenzverfahren vermeiden.
Es ist deshalb zur Vermeidung von Insolvenzverfahren und bei Sanierung von Unternehmen besonders wichtig, früh genug kompetenten anwaltlichen Rat einzuholen.
Wir beraten und vertreten sowohl Gläubiger als auch Schuldner im Zusammenhang bevorstehender oder bereits eröffneter Insolvenzverfahren.
Einen Schwerpunkt legen wir im Insolvenzrecht auf Privatinsolvenzen und verfolgen für Sie das Ziel, schnellstmöglich wieder schulden- und sorgenfrei leben können.
Hierfür ermitteln wir mit Ihrer Hilfe zunächst einen aktuellen Schuldenstatus und erarbeiten ein erstes Entschuldungskonzept. Wir führen mit Ihren Gläubigern Vergleichsverhandlungen, um für Sie eine moderate Ratenzahlung zu erzielen oder durch Zahlung eines Einmalbetrages einen sofortigen Schuldenerlass zu erlangen.
Scheitern die Verhandlungen, bereiten wir für Sie einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz vor, damit Sie nach einer Wohlverhaltensperiode von 3 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.